Abholung und Lieferung von Eis in Berlin

AGB der Mr. ICE UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Auftragserteilung

(a) Für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gelten die verhandelten Vertragsvereinbarungen und Dienstleistungsverträge sowie diese Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde erkennt diese Bedingungen spätestens durch die teilweise oder gänzliche Abnahme der gelieferten Ware an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn dieser einen Antrag zu seinen Bedingungen bestätigt und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(b) Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Aufträge des Kunden werden für uns erst mit unserer Annahme verbindlich, die auch durch Lieferung oder Rechnungserteilung erfolgt. Nebenabreden oder spätere Änderungen jeder Art bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. §2 Lieferbedingung

(a) Für eine Belieferung unterhalb der Mindestbestellmenge von 100 Kg berechnen wir eine entfernungsabhängige Lieferpauschale.

(b) Wir sind zur Lieferung von Teilmengen berechtigt, soweit die zumutbar ist .

(c) Die Angabe des Lieferdatums erfolgt nach Ermessen und auf der Grundlage der jeweiligen Lieferund Auftragslage. Die Angaben sind nur annähernd, sofern nicht zusätzlich eine schriftliche Lieferzusage für einen fixen Termin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

(d) Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei begründeten Zweifeln an der zukünftigen Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Kunden sowie bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind wir ungeachtet weiter gehender Ansprüche während dieser Zeit berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, ohne dass dem Kunden hinaus irgendwelche Rechte erwachsen.

(e) Höhere Gewalt sowie sonstige nicht von uns zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung oder die Dienstleistung in unvorhersehbarer Weise unmöglich machen, erschweren oder behindern, berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses zu verschieben. Behinderungen sind insbesondere behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Störung der Rohstoff- und Energieversorgung, der Zulieferung oder des Transportwesens. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

§3 Preise

Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Zahlungsbedingung

(a) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse fällig. Abweichungen hiervon werden im Dienstleistungsvertrag vereinbart.

(b) der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Es ist ihm nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung geltend zu machen.

(c) Unsere Mitarbeiter sind nur bei Vorliegen einer schriftlich erteilten Vollmacht zum Inkasso berechtigt.

(d) Haben wir der Einschaltung eines Inkassokontors zugestimmt, so erlischt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht mit der Zahlung an das Kontor, sondern erst mit Zahlungseingang bei uns. (e) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ihm für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten

§5 Eigentumsvorbehalt

(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. (b) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht mit seinen uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen in Verzug ist, weiterveräußern. Sämtliche aus der Warenveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde hiermit in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab. Erfolgt die Veräußerung zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder im Zusammenhang mit anderen Leistungen, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt) (c) Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen, Dritte von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

(d) Bei Pfändungen hat der Kunde ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

(e) Der Kunde gestattet uns hiermit unwiderruflich den jederzeitigen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen sowie zu seinen Lagern zur Feststellung der in unserem Eigentum stehenden Waren. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung aus den mit uns bestehenden Geschäftsverbindungen nicht, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen. Das Gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eintritt oder droht.

§6 Mietbedingung für Mietartikel und Mietgeräte

(a) Der Kunde hat den Leihgegenständen nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns in gereinigtem Zustand herauszugeben.

(b) Für alle Schäden und Kosten, die während der Geschäftsbeziehung durch unsachgemäße Handhabung beim Geschäftspartner aufgetreten sind, ist der Kunde zum Neubeschaffungswert vollständig entschädigungspflichtig. Einwendungen gegen unseren Herausgabeanspruch, z.B. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, sind ausgeschlossen. Sollten Leihgegenstände nach einmaliger Mahnung nicht herausgegeben werden, tritt automatisch der Zeitwert ab der letzten Belieferung, als geldwerte Forderung, an die Stelle des Sachwertes.

(c) Der angebotene Mietpreis ist bindend. Im Mietpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Lieferung versteht sich der Mietpreis zuzüglich der vereinbarten Lieferpauschalen. (d) Soweit nicht anders vereinbart, sind uns von dem Kunden die Mietkosten und -sicherheiten (Kaution), wie auch die Kosten des Transports bis spätestens bei Übergabe der Mietartikel /Mietgeräte in Höhe der Rechnungssumme in bar zu übergeben und nur vom Unternehmer in von uns genehmigten Ausnahmefällen per Überweisung zu leisten. Mietsicherheiten und Pfandpreise sind grundsätzlich in bar zu entrichten. (e) Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist ein Standortwechsel der Mietartikel / Mietgeräte nicht zulässig.

(f) Der Kunde gewährleistet ausschließlich unsere Ware in den Mietartikeln / Mietgeräten zu lagern oder zu transportieren.

(g) Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die Geräte angeschlossen und betrieben werden können und Versorgungsleitungen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.

(h) Der Kunde hat während der Mietzeit auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle lebensmittelrechtlichen Bedingungen und Auflagen erfüllt sind. Die Kontrolle obliegt allein ihm. (i) Der Kunde hat die Mietartikel / Mietgeräte pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei uns über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten. Jedwede Beschädigung bzw. jedweder Verlust geht zu Lasten des Kunden.

(j) Der Kunde darf keine Änderungen an den Mietgeräten vornehmen, Teile auswechseln oder das Gehäuse auch nur öffnen

§7 Gewährleistung

(a) Bei Lieferung erkennbare Mängel und Beschädigungen der Ware oder Verpackungen sowie Mengenabweichungen und Fehllieferungen sind dem Fahrpersonal ggf. dem abliefernden Fahrer oder Spediteur bei Warenempfang auf unserer Lieferquittung zu vermerken und uns daneben unverzügliche schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden. (b) Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware in unveränderten Zustand zu. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der weiter gehenden Lieferung, sofern die Brauchbarkeit der Gesamtlieferung nicht unzumutbar eingeschränkt ist.

(c) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, beschränkt sich der Nacherfüllungsanspruch des Kunden auf Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist, ohne dass der Mangel behoben ist, oder wird die Mängelbeseitigung schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. §7 Datenschutz

Wir sind berechtigt, Daten des Kunden für die Zwecke des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu verarbeiten.

§8 Gerichtsstand

(a) Erfüllungsort ist Berlin.

(b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen uns und dem Kunden – auch für Scheckklagen – ist Berlin, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

(c) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

§9 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarungen soll diejenige rechtlich wirksame Regelungen gelten, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt bzw. die die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten